Naturschutz wird groß geschrieben - die Rote Liste der gefährdeten Großpilze (Aktuelle Fassung für Nordrhein-Westfalen: 2011)
Ausgehend von den Ergebnissen vieler landesweiter Pilzkartierungen werden Trends zur Bestandesentwicklung ermittelt. Arten, die in Häufigkeit deutlich abgenommen haben, sind in der Roten Liste die gefährdeten Pilzarten zusammen gefasst. Wie andere Rote Listen dient sie u.a. als Grundlage und Entscheidungshilfe bei der Landschaftsplanung, der Ausweisung von Schutzgebieten und bei der Planung von Baumaßnahmen.
Links zur Roten Liste
Schlauchpilze I
Schlauchpilze II
Kernpilze
Nichtplätterpilze
Bauchpilze
Sprödblättler
Röhrenpilze
Blätterpilze
In der Roten Liste werden die Pilzarten in verschiedene Gefährdungskategorien eingeteilt.
0 ausgestorben oder verschollen
1 vom Aussterben bedroht
2 stark gefährdet
3 gefährdet
R extrem selten und daher potenziell gefährdet
G Gefährdung anzunehmen
D Daten unzureichend
V Vorwarnliste (noch ungefährdet, verschiedene Faktoren könnten eine Gefährdung in den nächsten zehn Jahren herbeiführen)
Hier sehen Sie Beispiele für Rote-Liste-Arten der Gefährdungskategorie 3 (gefährdet), die wir bei unseren Exkursionen gefunden haben:
Getropfter Schleimschirmling (Limacella guttata), 2012, bei Hörste (gross_2012_Getropfter_Schleimschirmling.jpg)
Laubholz-Harzporling (Ischnoderma resinosum), bei Werther (gross_2013_Laubholz-Harzporling.JPG)
Ursachen für den Rückgang von Pilzen
Der beobachtete Rückgang vieler Pilze hat verschiedene Ursachen, nicht alle sind bisher bekannt. Vieles deutet jedoch darauf hin, dass die meisten Arten nicht direkt durch ihre Nutzung bedroht sind, sondern durch Zerstörung und Veränderung ihrer Lebensräume, denn wie andere Organismen sind auch die Pilzarten mehr oder weniger fest an bestimmte Ökosysteme gebunden. Viele Pilzarten stellen nicht nur enge Ansprüche an den Boden und das Mikroklima, sondern sie sind auch vom Vorkommen bestimmter Baumarten oder anderer Organismen abhängig die ihnen als Symbiosepartner dienen, die sie zersetzen oder an denen sie parasitieren, so die Rote Liste der Großpilze Deutschland von 1992.
Gesetzlicher Schutz von Pilzen
In Deutschland wurden bereits 1987 mit der Bundesartenschutz-Verordnung und dem novellierten Bundesartenschutzgesetz einige Pilzarten wegen ihres starken Rückgangs unter Schutz gestellt. Unter ihnen sind auch die begehrten Edelpilze Steinpilz und Pfifferling sowie Birkenpilz und Rotkappe. Allerdings wollte man damit vor allem das gewerbliche Sammeln einschränken, während das Sammeln in geringen Mengen für den Eigenbedarf erlaubt ist. Nach wie vor verboten ist allerdings das Sammeln einiger seltener Arten, beispielsweise Trüffel. Nähere Informationen finden Sie hier
http://www.br.de/themen/ratgeber/inhalt/ernaehrung/pilze-sammeln-rechtliches-erlaubtes-100.html
Im benachbarten europäischen Ausland (z.B. in der Schweiz und Italien), wo auch eine Lizenzgebühr für die Sammlererlaubnis gezahlt werden muss, bestehen deutliche Einschränkungen. Pilze dürfen nur in kleinen Mengen gesammelt werden. Und zu bestimmten Tageszeiten an bestimmten Wochentagen oder bestimmten Wochen eines Monats bestehen Schonzeiten, an denen nicht gesammelt werden darf. Verstöße werden empfindlich bestraft.